Plädoyer für einen Tarifvertrag Promotion

Statement

Robert Kretschmer, Philipp Kanske, Anna Lisa Ahlers, Michael Saliba, Jessica Burgner-Kahrs, Christian Hof, Timo de Wolff, Anna Cord
Berlin 23.09.20

Die Promotion gilt als Nachweis der Befähigung zu besonders vertiefter wissenschaftlicher Arbeit und die Ausbildung von Doktorandinnen und Doktoranden bildet die erste Stufe einer Forschendenlaufbahn oder jeder anderen Laufbahn, die den Beleg einer eigenständigen Forschungsleistung erfordert. Hinsichtlich Finanzierung und Beschäftigungsformen der Promovierenden zeigt sich jedoch ein uneinheitliches Bild: Die Bandbreite reicht hierbei von Promovierenden ohne Finanzierung über Stipendiatinnen und Stipendiaten bis zu wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf Haushalts- und Drittmittelstellen in der Entgeltgruppe E13 in den Tarifverträgen der Länder bzw. des Bundes mit einem Stellenumfang von 50 bis 100 Prozent.

Während Stipendien in der Regel festgesetzt sind, entscheidet über den Stellenumfang von wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern häufig nicht die Qualifikation, sondern die Verfügbarkeit von Haushalts- bzw. Drittmitteln. Dies kann dazu führen, dass Promovierende derselben Arbeitsgruppe oder derselben Projektgruppe bei vergleichbarer Arbeit unterschiedlich entlohnt werden. Neben der Vergütung spielt auch die Dauer der Anstellung eine gewichtige Rolle, welche wiederum von der jeweiligen Finanzierungsart abhängt und nicht einheitlich geregelt ist. So ergeben sich zum Beispiel allein bei den durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) geförderten Stellen signifikante Unterschiede: Bei einer Finanzierung über eine Sachbeihilfe oder im Rahmen eines Schwerpunktprogramms beträgt die Laufzeit in der Regel drei Jahre, während mit den längeren Förderzeiten der koordinierten Programme (Forschergruppe, Graduiertenkolleg, Sonderforschungsbereich) auch längere Vertragslaufzeiten einhergehen. Außerdem und obwohl die Promotion zweifelsohne eine Qualifizierungsphase ist, wird dies in den bestehenden Tarifverträgen nicht adäquat adressiert. Wir, die Mitglieder der Jungen Akademie, lehnen die unterschiedlichen Finanzierungs- und Beschäftigungskontexte und die damit verbundenen Einkommensunterschiede innerhalb sowie zwischen den Fächern ab und sprechen uns für einen eigenen Tarifvertrag Promotion aus, der allen Promovierenden eine gleiche Vergütung im Rahmen eines Vollzeitarbeitsvertrages garantiert. Die Mindestdauer des Beschäftigungsverhältnisses sollte sich dabei an den fachüblichen Promotionszeiten orientieren.

Da Forschung und Lehre für uns kein Widerspruch darstellen, sondern eine Einheit bilden, sprechen wir uns dafür aus, dass alle Promovierenden, unabhängig von der Art der Finanzierung, die Möglichkeit bekommen, sich aktiv in die Ausbildung Studierender einzubringen und an den dafür notwendigen Qualifizierungsmaßnahmen teilzunehmen.

Neben der regulären Promotion, die sich einem Masterstudium anschließt, sollte der Tarifvertrag Promotion auch die Finanzierung einer Fast Track Promotion, die im Anschluss an ein Bachelorstudium folgt, abbilden.

Stipendien sind für uns ein relevanter Bestandteil der Promotionsförderung und wir begrüßen die unterschiedlichen Förderkriterien der einzelnen Begabtenförderungswerke. Die mit Stipendien einhergehenden Nachteile in der Sozial- und Rentenversicherung sowie einer geringeren Bezahlung sind jedoch nach unserer Meinung nicht zeitgemäß und stellen de facto eine Schlechterstellung der Stipendiatinnen und Stipendiaten dar. Wir fordern daher, dass Stipendien in Deutschland zukünftig im Rahmen eines geregelten Arbeitsverhältnisses für Promotionen im Rahmen des vorgeschlagenen Tarifvertrags Promotion vergeben werden.

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