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Zur Zukuft der W-Besoldung. Ein Diskussionsvorschlag aus den Reihen der Jungen Akademie. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes
Stellungnahme
Am 14. Februar 2012 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschieden, dass im Bundesland Hessen die Besoldung der Professoren der Besoldungsgruppe W 2 gegen das Alimentationsprinzip des Art. 33 Abs. 5 GG verstößt und daher verfassungswidrig ist. Aus der Sicht jüngerer Wissenschaftler ist dieses Urteil zu begrüßen. Zugleich fordert es zum weiteren Nachdenken und Handeln auf.
Wir teilen die Einschätzung des Gerichts, dass das derzeitige Grundgehalt für Professoren der Besoldungsstufe W 2 – in Hessen, aber auch in anderen Bundesländern – zu niedrig ist. Ausschlaggebend dafür sind im Wesentlichen die folgenden Argumente:
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Der (Qualifikations-)Weg zur Professur ist in den letzten Jahren zunehmend steiniger geworden und von existentieller Unsicherheit geprägt. Über einen Zeitraum von gut zehn Jahren ziehen junge Wissenschaftler von befristeter Stelle zu befristeter Stelle, von Stadt zu Stadt und Land zu Land, bis sie „berufungsfähig“ geworden sind. Bis zu diesem Zeitpunkt haben sie einen rigiden Selektionsprozess durchlaufen. Sie sind dann nicht selten 40 Jahre alt und haben das Privatleben weitestgehend dem Beruf untergeordnet. Sie nehmen all dies in Kauf, da sie intrinsisch motiviert sind und sich mit Leidenschaft der Forschung und Lehre widmen. Sie fühlen sich jedoch nicht mehr ernst genommen und unter Wert verkauft, wenn das Professorengehalt am Ende dieses Weges geringer ist als das Gehalt anderer Berufsgruppen, die eine ungleich kürzere Qualifikationsphase durchlaufen und schon zu einem sehr viel früheren Zeitpunkt in den Beamtenstatus eintreten.
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Die Tätigkeit auf einer Professur bringt große Verantwortung mit sich: Professoren bilden die Entscheidungsträger von morgen aus – die Lehrer, die unsere Kinder erziehen, die Richter, die Urteile sprechen. Sie betreiben Forschung und produzieren neues Wissen, welche die Gesellschaft voranbringen. Zugleich tragen sie große Verantwortung hinsichtlich potentieller Risiken, welche die Ergebnisse ihrer Arbeit bergen können und mit denen sorgsam umgegangen werden muss.
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Die Professorenbesoldung muss attraktiv genug bleiben, um die besten Forscher an die Universitäten binden zu können und Deutschland als Standort für die wissenschaftliche Forschung und Lehre im internationalen Kontext wettbewerbsfähiger zu machen. Deutschland lebt von Innovationen, zweitklassige Wissenschaft können wir uns nicht leisten.
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