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Die Junge Akademie steht für die Förderung herausragender junger Wissenschaftler*innen und Künstler*innen, interdisziplinäre Zusammenarbeit und die Arbeit an den Schnittstellen von Wissenschaft, Kunst und Gesellschaft. Sie bietet ihren Mitgliedern den Zugang zu einem breit gefächerten, stetig wachsenden Netzwerk sowie eine attraktive Plattform und finanzielle Mittel, um gemeinsam disziplinübergreifende Projekte zu realisieren.
Aktuelles: Zuwahl 2025
Eine Online-Bewerbung war vom 4. September bis zum 11. November 2024 möglich. Eine Auswahl erfolgt bis März 2025. Bei Rückfragen zum laufenden Verfahren wenden Sie sich bitte an: dja-zuwahl@diejungeakademie.de.
Mitgliedschaft
Die Junge Akademie steht für die Förderung herausragender junger Wissenschaftler*innen und Künstler*innen, interdisziplinäre Zusammenarbeit und die Arbeit an den Schnittstellen von Wissenschaft und Gesellschaft. Sie bietet ihren Mitgliedern Zugang zu einem breit gefächerten, stetig wachsenden Netzwerk sowie finanzielle Mittel, um gemeinsam disziplinübergreifende Projekte zu realisieren.
Die Mitglieder der Jungen Akademie eint die Freude an gemeinsamer geistiger Arbeit und am fächerübergreifenden Austausch, an der Auseinandersetzung mit bisher ungelösten Problemen und daran Neues auszuprobieren und andere Perspektiven einzunehmen. Sie gehören verschiedensten Fachrichtungen und den Künsten an und werden für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Sie verfügen über einen Forschungsetat, der für gemeinsame wissenschaftliche und künstlerische Projekte verwendet werden, sowie ein persönliches Budget, das für die individuelle Förderung genutzt werden kann.
Kriterien für die Mitgliedschaft in der Jungen Akademie
Die Mitgliedschaft in der Jungen Akademie richtet sich an herausragende Wissenschaftler*innen und Künstler*innen, die eine abgeschlossene Promotion bzw. ein künstlerisches Qualifikationswerk vorweisen können. Das Datum der Abschlussprüfung dieser Arbeit sollte zum Ende der Bewerbungsfrist (11. November 2024) mindestens drei, darf aber nicht länger als sieben Jahre zurückliegen, was durch die Promotionsurkunde bzw. ein vergleichbares Dokument nachzuweisen ist. Hierbei werden angegebene Eltern- und Pflegezeiten sowie Krankheitszeiten berücksichtigt.
Darüber hinaus wird mindestens eine weitere herausragende wissenschaftliche/künstlerische Leistung erwartet bzw. dass die Bewerber*innen nach dem Abschluss mit einem eigenständigen wissenschaftlichen bzw. künstlerischen Profil Sichtbarkeit erreicht haben. Die Mitglieder sollten ihr Fach mit Innovationslust, Leidenschaft und der Fähigkeit zum interdisziplinären Diskurs vertreten und über die zeitlichen Kapazitäten für eine aktive Mitgliedschaft verfügen.
Die Junge Akademie profitiert davon, vielfältige Perspektiven und Sichtweisen in ihre Arbeit einfließen zu lassen. Es ist ihr daher ein Anliegen, Mitglieder mit möglichst diversen Erfahrungshintergründen zu gewinnen. Weder die deutsche Staatsangehörigkeit noch ein Lebensmittelpunkt in Deutschland sind notwendige Voraussetzungen für die Aufnahme. Mitglieder müssen aber über fundierte Deutschkenntnisse verfügen. Weiterhin erwartet die Junge Akademie von ihren Mitgliedern eine aktive Mitarbeit bei ihren überwiegend in Deutschland stattfindenden Veranstaltungen; die Bereitschaft und Möglichkeit dazu sollte glaubhaft dargestellt werden können.