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Statement zur Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetz

Statement der Sprecherin der Jungen Akademie zum WissZeitVG

Ad-hoc-Statement

Gisela Kopp
21.03.24

Laut aktueller Medienberichte hat sich die Bundesregierung auf einen Gesetzesentwurf für das neue Wissenschaftszeitvertragsgesetz geeinigt. Die Junge Akademie hat während der letzten Jahre mehrfach ausführlich zur notwendigen Novellierung Stellung genommen (WissZeitVG: Eine Antwort auf das Eckpunktepapier des BMBF, Perspektiven auf das Wissenschaftszeitvertragsgesetz, Ad-hoc-Stellungnahme des Präsidiums der Jungen Akademie zur Situation von Wissenschaftler*innen auf befristeten Stellen).

Schon bei der Veröffentlichung erster Eckpunkte des Referentenentwurfes vor fast einem Jahr und auch nun steht im Zentrum der Debatte die Begrenzung der Befristungsmöglichkeiten für Wissenschaftler*innen nach der Promotion. Der neue Entwurf, so wie er durch Medienberichte öffentlich bekannt ist, schafft es leider erneut nicht, die Beschäftigungsverhältnisse in der Wissenschaft mutig neu zu denken und in ein schlüssiges Gesamtkonzept des notwendigen Kulturwandels im deutschen Wissenschaftssystem einzubetten. Auf Grundlage welcher Evidenz man sich nun für das Modell 4+2 entschieden hat und wie dies sowohl zur Verbesserung individueller Karrierewege als auch zur Stärkung des deutschen Wissenschaftssystems führen soll, bleibt unklar. Ganz im Gegenteil, ohne flankierende Maßnahmen, wie z.B. Befristungsquoten, ist zu befürchten, dass das deutsche Wissenschaftssystem noch mehr herausragende Wissenschaftler*innen in der Postdoc-Phase verlieren wird und international an Attraktivität einbüßt, zum Nachteil von Forschung und Lehre und der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschaftsstandorts Deutschland. Die notwendigen strukturellen Voraussetzungen, um diese negativen Konsequenzen abwenden zu können, insbesondere der starke und flächendeckende Ausbau von Tenure Track und unbefristeten Stellen neben der Professur, sind weder umgesetzt noch absehbar. Selbst das vom Bund geförderte Tenure-Track-Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, das als wegweisendes strukturelles Reformprojekt gilt, verfehlt die nun vom BMBF gesetzten Fristen massiv. So zeigen Daten, die von der AG Wissenschaftspolitik der Jungen Akademie und der Deutschen Gesellschaft Juniorprofessur e. V. (DGJ) zur Besetzung dieser Tenure Track-Professuren erhoben wurden, dass die Zeit zwischen Promotion und Berufung auf die Tenure Track-Professur im Mittel deutlich über 4 Jahren liegt (Das Bund-Länder Programm: Die Daten). Es wären demnach selbst in diesem Vorzeigeprojekt des BMBF über die Hälfte der geförderten herausragenden Wissenschaftler*innen mit den neuen gesetzlichen Regelungen vor ihrer Berufung aus der deutschen Wissenschaft gedrängt worden.

Definierte Wege auf Professuren und auf Dauerstellen neben der Professur müssen ausgearbeitet, implementiert und regelmäßig evaluiert werden, bevor über die Zukunft der Phase R2 final entschieden wird. Sind diese Wege und Prozesse nicht definiert, führt eine Änderung in R2 und R3, wie gegenwärtig vorgeschlagen, zu keiner tragbaren Lösung sondern zu einer Schwächung des Wissenschaftsstandorts Deutschland.

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