Statut

Stand: 17. April 2013

Präambel

Der deutsche wissenschaftliche Nachwuchs hat im mittleren Erwachsenenalter weniger Möglichkeiten als erwünscht, sich autonom und mit institutionell abgesicherter Kraft an der Gestaltung der Zukunft zu beteiligen. Inhalt und Struktur von Wissenschaft und Forschung werden durch das Urteil der älteren Generation geprägt, Weichen aus deren Sicht gestellt. Maßgebliche intellektuelle Ressourcen bleiben somit ungenutzt. Ein Großteil herausragender wissenschaftlicher Leistungen wird im frühen Erwachsenenalter erbracht. Dem wissenschaftlichen Nachwuchs bleibt die Mitgliedschaft in einer Akademie jedoch in der Regel verschlossen. Damit fehlt eine institutionalisierte, an den Leitgedanken des disziplinenübergreifenden akademischen Diskurses orientierte Förderung junger wissenschaftlicher Eliten.

Die Junge Akademie erbringt eine wichtige Kompensationsleistung für das deutsche Wissenschaftssystem. Sie stellt eine Art Altersscharnier der Elitenbildung und der Flexibilisierung von wissenschaftlichen Karrieren dar und wirkt mobilitätsfördernd. Sie hebt die Förderung des besonders leistungsfähigen wissenschaftlichen Nachwuchses im jungen und mittleren Erwachsenenalter von der Ebene einzelner Personen und Karrieren auf die Ebene einer Gemeinschaft an, die die Erfahrung der Spezialisierung teilt und ihren eigenen Weg zum Dialog findet. Sie bildet einen institutionellen Rahmen, in dem der Nachwuchs frühzeitig die Fähigkeit zum interdisziplinären Diskurs und spezifisches Interesse für transdisziplinäre und an den Schnittstellen von Wissenschaft und Gesellschaft liegende Fragestellungen entwickeln kann. Auf diese Weise entsteht eine eigenständige wissenschaftspolitische Kraft, die somit zu einem Instrument der vernunftgeleiteten Gespräche zwischen den Generationen und über die Zukunft der Wissenschaften wird. Die Junge Akademie agiert auf der Ebene des Nachwuchses als Handlungs- und Ansprechpartner im nationalen und internationalen Kontext für die deutsche Wissenschaft.

Artikel 1 (Elternakademien)

Die Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften (BBAW) und die Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina – Nationale Akademie der Wissenschaften (Leopoldina) sind die Elternakademien der Jungen Akademie. Sie tragen die Einrichtung und setzen sich damit für die Förderung wissenschaftlichen Nachwuchses ein.

Artikel 2 (Sitz und Organisation)

Die Junge Akademie hat ihren Sitz in der BBAW in Berlin.

Die Junge Akademie ist ein gemeinsames Unternehmen der BBAW und der Leopoldina. Sie ist autonom in der Gestaltung ihrer inhaltlichen Arbeit und organisiert sich selbst unter der übergeordneten Verantwortung der Präsidenten der BBAW und der Leopoldina. Die Junge Akademie unterliegt nicht der Aufsicht der Organe der beiden Akademien. Ihre Mitglieder haben den Status eines Mitglieds der Jungen Akademie an der BBAW und der Leopoldina. Sie wählen aus ihrer Mitte einen Sprecher, der als Vertreter des Präsidiums in den Leitungsgremien der BBAW und der Leopoldina Gaststatus besitzt.

Artikel 3 (Aufgabe)

Die Junge Akademie dient der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Die inhaltlichen Schwerpunkte ihrer Aufgaben liegen in der Pflege des wissenschaftlichen Diskurses und der Kooperation zwischen den Disziplinen, in der Durchführung von Projekten von hoher wissenschaftlicher Bedeutung und in der Förderung von Initiativen an den Schnittstellen von Wissenschaft und Gesellschaft. In der Wahl ihrer Arbeitsformen und Arbeitsorte ist die Junge Akademie frei.

Artikel 4 (Mitglieder)

Die Zahl der Mitglieder der Jungen Akademie ist grundsätzlich auf 50 begrenzt. Die Mitglieder werden für fünf Jahre gewählt. Wiederwahl ist nicht möglich. Zum Zeitpunkt der Wahl soll die Promotion in der Regel nicht länger als drei bis sieben Jahre zurückliegen. Die Zusammensetzung umfasst alle wissenschaftlichen Disziplinen und prinzipiell den deutschen Sprachraum. Die Mitgliedschaft verpflichtet zur aktiven Mitarbeit in der Jungen Akademie.

Artikel 5 (Wahl)

Die Wahl von Mitgliedern der Jungen Akademie erfolgt im Wechsel durch BBAW und Leopoldina einerseits und durch die Junge Akademie andererseits. BBAW und Leopoldina sowie Junge Akademie sind in der Festlegung ihrer Zuwahlverfahren frei.

Vorschlagsberechtigt sind die Mitglieder der BBAW, der Leopoldina und der Jungen Akademie. Kandidaten können auch aufgrund von Ausschreibungen gefunden werden. Bewerbungen sind möglich.

Artikel 6 (Forschungsbudget)

Jedes Mitglied erhält ein einmaliges und flexibles Budget in Höhe von derzeit EURO 25.600. Diese Mittel sollen in der Regel in gemeinsame Vorhaben eingebracht werden, die der unter Punkt 3 beschriebenen Aufgabe der Jungen Akademie dienen. Ihre Verwendung unterliegt der administrativen Kontrolle von BBAW und Leopoldina.

Artikel 7 (Geschäftsordnung)

Die Junge Akademie gibt sich im Einvernehmen mit der BBAW und der Leopoldina eine Geschäftsordnung.

Artikel 8 (Inkrafttreten)

Die Elternakademien sind Urheber dieses Statuts. Es ergänzt die Kooperationsvereinbarung zwischen den Elternakademien und der Jungen Akademie. Es tritt nach Annahme durch die Elternakademien in Kraft und ersetzt das Statut vom 30. Juni 2000.